
Alle Arbeitnehmenden, die bei der AHV versichert sind und ein festgelegtes Mindesteinkommen erzielen, sind beitragspflichtig. Personen, die in der beruflichen Vorsorge (BV) versichert sind, haben Anspruch auf die entsprechenden Altersleistungen. Beim Tod der oder des Versicherten unterstützt die BV die Hinterbliebenen mit einer Todesfallrente oder einem Todesfallkapital.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Universität St.Gallen sind Sie in der Versicherungskasse für das Staatspersonal des Kantons St.Gallen versichert, der Pensionskasse des Kantons St.Gallen.
Leistungen ab AHV-Alter
Männer und Frauen, die das ordentliche AHV-Rentenalter erreicht haben, können BV-Leistungen beanspruchen. BV-Altersrenten werden in Prozenten des Altersguthabens berechnet. Das Altersguthaben setzt sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sowie der Arbeitgeberin inkl. Zinsen zusammen. Anspruch auf eine Rente besteht, wenn das von der Vorsorgeeinrichtung definierte Rentenalter erreicht wird. Nebst Renten kann auch ein Teil als Kapitalleistung bezogen werden.
Weitere Leistungen
In der BV versichert sind nebst Alter auch Tod und Invalidität. Im Todesfall werden Leistungen für minderjährige Kinder und Witwen- bzw. Witwerrenten erstattet. Im Invaliditätsfall werden ergänzende Leistungen für die versicherte Person und deren Angehörige fällig. Die Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtung.